Bewertungsregeln
Die Mitglieder des Bewertungsausschusses müssen Martinsfeuer und Schaubild unabhängig voneinander beurteilen. Sie haben die Bewertung so objektiv wie möglich durchzuführen und sollten sich von den Gesamtumständen nicht leiten lassen. Bsp.: Schlechtestes Feuer- / Schaubildplatz, Hutenzugehörigkeit oder Teller geht in das Eigentum des betreffenden Junggesellenvereins über, wenn dieser gewinnt.
Auf dem Kanonenturm herrscht während der Bewertung absolute Schweigepflicht, um eine Beeinflussung anderer Mitglieder des Bewertungsausschusses zu verhindern. Eine Ausnahme ist lediglich die Anzeige des Verdachts auf Benutzung von Brandbeschleunigern.
Bei der Auswertung der abgegebenen Stimmen sind das beste und das schlechteste Ergebnis im Gesamtergebnis zu streichen.
Das Martinsfeuer muss um 17:30 Uhr angezündet werden. Es wird in der Zeit von 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr, 10 Minuten lang, bewertet.
Hierbei ist es unerheblich, ob das Martinsfeuer bereits um 17:45 Uhr erloschen ist. Wichtig ist, dass das Feuer zehn Minuten lang die Bewertungskriterien erfüllt.
2. Bewertungskriterien
Das Martinsfeuer muss aus Schanzen bestehen.
Bei dem Martinsfeuer soll es sich um eine gleichbleibende, möglist gerade, hohe und imposante Feuersäule handeln.
Schwarze Löcher in der Feuersäule sind als negativ zu bewerten.
Brandbeschleuniger sind grundsätzlich verboten. Sollte ein Bewerter den Verdacht haben, dass Brandbeschleuniger verwendet wird, so soll dies dem Bewertungsausschuss angezeigt werden. jedes Mitglied des Bewertungsausschusses kann sich dann sein eigenes Bild über diesen Verdacht machen. Im Anschluss an die Bewertungszeit erfolgt eine demokratische Abstimmung über die Disqualifikation des betreffenden Vereins hinsichtlich der Martinsfeuerbewertung.
Da ein Feuer ohne die Benutzung von Brandbeschleuniger auch bei trockener Schanza zirka eine Minute bis zur völligen Entfaltung benötigt, dürfte auch vom Kanonenturm aus ein objektives Urteil über den Verdacht der Benutzung von Brandbeschleuniger zu treffen sein.
Das Schaubild wird in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr, 10 Minuten lang, bewertet. Dabei ist es unerheblich, ob das Schaubild erst nach 17:45 Uhr angezündet wird, oder bereits vor 18:00 Uhr erlöscht. Wichtig ist hier, dass das Schaubild zehn Minuten lang die Bewertungskriterien erfüllt.
2. Bewertungskriterien
a) Entscheident für die Bewertung ist die exakte Ausführung. Das Bild sollte in Schrift und Darstellung gestochen scharf sein.
b) Gleichermaßen soll die Orginalität und die Idee des Schaubildes bewertet werden. Hierzu gehören bespielsweise Ortsbezogenheiten, Traditionsgedanken, Aktuallität und die Idee der Ausführung.
c) Größe und Ausmaß sind nicht entscheidend.
Die Punkte a), b) und c) haben absoluten Vorrang in der Bewertung. Bei gleichwertigen Bildern sollen erst dann erkennbare technischen Schwierigkeiten den Ausschlag geben.
Firmen- und Parteienwerbung werden grundsätzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Zugelassen sind jedoch überregionale Firmen, die in ihrer Art besondere Bedeutung für Ahrweiler und das gesamte Ahrtal haben.(Bsp.: 100 Jahre Ahrtalbahn)
Bewegliche Bilder sind aus der Wertung auszuschließen.