Bewertungsregeln

Die Mitglieder des Bewertungsausschusses müssen Martinsfeuer und Schaubild unabhängig voneinander beurteilen. Sie haben die Bewertung so objektiv wie möglich durchzuführen und sollten sich von den Gesamtumständen nicht leiten lassen. Bsp.: Schlechtestes Feuer- / Schaubildplatz, Hutenzugehörigkeit oder Teller geht in das Eigentum des betreffenden Junggesellenvereins über, wenn dieser gewinnt.

Auf dem Kanonenturm herrscht während der Bewertung absolute Schweigepflicht, um eine Beeinflussung anderer Mitglieder des Bewertungsausschusses zu verhindern. Eine Ausnahme ist lediglich die Anzeige des Verdachts auf Benutzung von Brandbeschleunigern.

Bei der Auswertung der abgegebenen Stimmen sind das beste und das schlechteste Ergebnis im Gesamtergebnis zu streichen.

Bewertungskriterien Martinsfeuer
1. Zeitrahmen
Das Martinsfeuer muss um 17:30 Uhr angezündet werden. Es wird in der Zeit von 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr, 10 Minuten lang, bewertet.
Hierbei ist es unerheblich, ob das Martinsfeuer bereits um 17:45 Uhr erloschen ist. Wichtig ist, dass das Feuer zehn Minuten lang die Bewertungskriterien erfüllt.

2. Bewertungskriterien
Das Martinsfeuer muss aus Schanzen bestehen.

Bei dem Martinsfeuer soll es sich um eine gleichbleibende, möglist gerade, hohe und imposante Feuersäule handeln.

Schwarze Löcher in der Feuersäule sind als negativ zu bewerten.

Brandbeschleuniger sind grundsätzlich verboten. Sollte ein Bewerter den Verdacht haben, dass Brandbeschleuniger verwendet wird, so soll dies dem Bewertungsausschuss angezeigt werden. jedes Mitglied des Bewertungsausschusses kann sich dann sein eigenes Bild über diesen Verdacht machen. Im Anschluss an die Bewertungszeit erfolgt eine demokratische Abstimmung über die Disqualifikation des betreffenden Vereins hinsichtlich der Martinsfeuerbewertung.
Da ein Feuer ohne die Benutzung von Brandbeschleuniger auch bei trockener Schanza zirka eine Minute bis zur völligen Entfaltung benötigt, dürfte auch vom Kanonenturm aus ein objektives Urteil über den Verdacht der Benutzung von Brandbeschleuniger zu treffen sein.
Bewertungskriterien Schaubild
1. Zeitrahmen
Das Schaubild wird in der Zeit von 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr, 10 Minuten lang, bewertet. Dabei ist es unerheblich, ob das Schaubild erst nach 17:45 Uhr angezündet wird, oder bereits vor 18:00 Uhr erlöscht. Wichtig ist hier, dass das Schaubild zehn Minuten lang die Bewertungskriterien erfüllt.

2. Bewertungskriterien
a) Entscheident für die Bewertung ist die exakte Ausführung. Das Bild sollte in Schrift und Darstellung gestochen scharf sein.

b) Gleichermaßen soll die Orginalität und die Idee des Schaubildes bewertet werden. Hierzu gehören bespielsweise Ortsbezogenheiten, Traditionsgedanken, Aktuallität und die Idee der Ausführung.

c) Größe und Ausmaß sind nicht entscheidend.

Die Punkte a), b) und c) haben absoluten Vorrang in der Bewertung. Bei gleichwertigen Bildern sollen erst dann erkennbare technischen Schwierigkeiten den Ausschlag geben.

Firmen- und Parteienwerbung werden grundsätzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Zugelassen sind jedoch überregionale Firmen, die in ihrer Art besondere Bedeutung für Ahrweiler und das gesamte Ahrtal haben.(Bsp.: 100 Jahre Ahrtalbahn)

Bewegliche Bilder sind aus der Wertung auszuschließen.
Ein Junggesellenverein kann nicht beide Preise gewinnen.
Sollte dazu kommen, dass ein Junggesellenverein beide Bewertungen für sich entscheidet, so muss der Vertreter dieses Vereins im Bewertungsausschuss einen Preis benennen, welchen er bevorzugt gewinnen möchte. Der jeweils andere Preis geht dann an den Zweitplatzierten und der betroffene Junggesellenverein wird in dieser Wertung auf den zweiten Platz zurückgestuft.
 

Der Martinsausschuss pflegt das traditionelle Brauchtum

von Hans-Georg Klein

FeuerbauAlljährlich, wenn die Traubenlese vorbei ist, denken die Ahrweiler Schulkinder nur noch an das nahende Martinsfest mit seinen vier großen Bergfeuern, den imposanten Fackelschaubildern und dem ideenreichen Kinderfackelzug. Sie freuen sich alle auf dieses Schulfest, das in der ehemaligen Stadt Ahrweiler als Fest der vier Huten [= mittelalterliche Stadtbezirke] mit einem erlebnisreichen und eindrucksvollen Brauchtum begangen wird. Die Grundschulkinder basteln in der Schule Martinsfackeln. Die Jungen dürfen fleißig mitgehen, um Reisig im Walde zu sammeln und zu „Schanzen" zu binden, damit ein großes Feuer aufgebaut werden kann.
FeuerIm Gegensatz zu anderen rheinischen Orten werden also in Ahrweiler gemäß der Zahl der Huten auch vier Bergfeuer gleichzeitig abgebrannt. Dieser Brauch ist schon über 150 Jahre alt. Es ist ganz natürlich, dass am Martinsabend die Hutengemeinschaften untereinander in einen kleinen Wettstreit geraten. Jede Hut strengt sich an, jede möchte das größte Feuer oder das originellste Fackelschaubild haben. Dieser Wettstreit wurde nicht immer friedlich ausgetragen. Nein, im Gegenteil! Gegen das so beliebte „Schanze stritze" (Schanzen stehlen) wäre nicht allzu viel einzuwenden gewesen. Aber bis zum Beginn des ersten Weltkrieges lieferten sich die Junggesellen nach dem Abbrennen der Martinsfeuer sich regelrechte Kämpfe mit Pechfackelstöcken oder gar Weinbergspfählen, so dass also dieser schöne Abend oft ein wüstes Ende in der Stadt und auf dem Marktplatz fand.
Rektor Christoph Strauck, ein eifriger Förderer des Martinsfestes, erzählt uns in einem Schriftstück, das er im Archiv des Martinsausschusses niederlegte, wörtlich:
,,ln unserem schönen Ahrweiler werden seit undenklichen Zeiten von den vier Hüten am Samstag vor der Martinikirmes ,,Mätesfeuer" abgebrannt. Dann bewegt sich von jedem Feuer abwärts ein Lumpenfackelzug in schönen Zickzacklinien zur Stadt. Vor der Stadt werden die Fackeln ausgeschlagen, und nun beginnt unter Absingen des Kampfliedes ,,Sen me denn net all die Niddehöde Jonge usw." ein Kampf mit der gegnerischen Hut. Durch das wüste Betragen der Kämpfer kam der sonst so schöne Martinsabend bei allen Fremden und auch bei sehr vielen Einheimischen in üblen Ruf".
Den ersten Vorstoß, diese unschönen Begleiterscheinungen abzustellen, unternahmen im Jahre 1913 Rektor Strauck und Oberlehrer Albert Federle, der spätere Oberstudienrat und Kreisarchivar. Rektor Strauck versuchte damals, alle Hüten am Niedertore zu sammeln, um gemeinsam singend und ohne wüste Prügelei durch die Straßen zu ziehen. Während die Volksschüler sich zum gemeinsamen Zuge einfanden, belästigten halbwüchsige Burschen, denen eine Rauferei wie in früheren Jahren mehr Freude machte, die Schüler. So wurde der Lehrerschaft die Lust am Feste genommen. Durch den Kriegsbeginn im Jahre 1914 unterblieben Martinsfeuer und Lumpenfackelzüge.
Schaubild Im Jahre 1922 waren es dann Baptist Plachner und Jean Mies, welche den Rektor baten, noch einmal einen Versuch wie 1913 zu wagen. Die Lehrerschaft war sehr mit dem Plan einverstanden, der Rektor stimmte zu, falls die Schule seitens der Bürgerschaft die notwendige Unterstützung fände. Der Versuch wurde gemacht, und der Fackelzug gefiel den Einwohnern so gut, dass der im gleichen Jahre gegründete Martinsausschuss allenthalben Zustimmung und Hilfe fand. Dieser Martinsausschuss bereitet nunmehr seit 1922 alljährlich das Martinsfest vor und führt es mit Hilfe der Hutengemeinschaften, ja der gesamten Bevölkerung durch. Der Ausschuss rüttelte nicht an der Tradition des Martinsabends. Er beließ so die Jugend in der Gemeinschaft ihrer Hut, er beließ jeder Hut das eigene Feuer und den eigenen Lumpenfackelzug. Die Lumpenfackelzüge haben sich nun nach dem 2. Weltkrieg zu Fackelschaubildern entwickelt, die immer einen heimatbezogenen Anlass als Motiv wählen. Der Fackelzug erhielt seit 1922 dann endgültig die Hutordnung. Seitdem werden auch Feuer und Schaubild von einer besonderen Bewertungskommission bewertet und mit Preisen bedacht.