Grundsätzlich kann jeder Junggeselle Mitglied werden, sofern er mindestens 16 Jahre alt ist und sich an einem unbescholtenen Ruf erfreut. Die Mitgliedschaft kann durch Vorstandsbeschluss erworben werden und wird entweder zur Jahreshauptversammlung, zur Maiveranstaltung oder am Martinstag bekannt gegeben. Durch die standesamtliche Trauung erlischt die Mitgliedschaft automatisch.